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   BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R   

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https://dejure.org/2009,3244
BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R (https://dejure.org/2009,3244)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R (https://dejure.org/2009,3244)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 79/08 R (https://dejure.org/2009,3244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.5.2009)

    Freibetrag für Kinder bei Hartz IV nur bei Besitz des Sparbuchs // Geld muss den Kindern auch formal gehören

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (38)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R
    Die Ausdehnung des Streitgegenstandes auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume kommt im Hinblick auf die Leistung des Alg II regelmäßig nicht in Betracht (s dazu näher Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R, BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1; vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R, BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; vom 29.3.2007 - B 7b AS 4/06 R).

    Der Senat geht dabei von den maximal von den Klägerinnen der Beklagten in Rechnung gestellten "tatsächlichen" Aufwendungen in Höhe von 459, 20 Euro aus (Gesamtmiete aus dem Mietvertrag nach den Feststellungen des LSG, ohne Abzug von Kosten der Warmwasserbereitung sowie ggf Anteilen für Haushaltsenergie, jedoch unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Heizung) und nimmt eine "Kopfteilung" vor (vgl stRspr des BSG, s nur Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R, BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).

    Dieses gilt um so mehr, als nach Auffassung des erkennenden Senates sowie aller für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG der Gesetzgeber hinsichtlich der Höhe der Regelleistung für Erwachsene seinen Gestaltungsspielraum nicht in verfassungswidriger Weise überschritten hat (vgl hierzu nur BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R; BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, einem anderen die Begünstigung aber vorenthalten bleibt (vgl BVerfGE 105, 73, 110, 133).

    Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl zB BVerfGE 105, 73, 110; 107, 27, 46).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R
    Ihre Verwertung wäre offensichtlich unwirtschaftlich iS von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alt 1 SGB II. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteile vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R, BSGE 99, 77, 87 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R, SozR 4-1200 § 14 Nr. 10; vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/06 R; vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R, SozR 4-4200 § 12 Nr. 8; vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 52/06 R; vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R; alle unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 11 RAr 133/88, DBlR 3785a, AFG § 137; BSG, Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a, AFG § 137).

    Eine solche steht bei einem Verlust von vorliegend 99 Prozent (Rückkaufswert 25, 64 Euro; Verkehrswert 4 060 Euro) jedenfalls außer Frage (vgl hierzu auch BSG, Urteile vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R, Juris; vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 66/06 R, BSGE 99, 77, 87 RdNr 23 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R, SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, RdNr 34 f).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 5 AS 309/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Vielmehr wird das Vermögen dem Leistungsanspruch bis zu seinem tatsächlichen Verbrauch entgegen gehalten (BSG, Urteil vom 13. Mai 2009, B 4 AS 79/08 R (26)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08

    Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf

    Auf die übrigen Vermögensanlagen kommt es aufgrund ihres Wertes im Ergebnis nicht an, da der Wert des Depots bei der Sparkasse L. die maßgeblichen Freibeträge der Kläger zu 1. und 2. nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4 SGB II - der Freibetrag der Klägerin zu 3. nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a, 4 SGB II ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 58/08 R und B 4 AS 79/08 R -), welcher sich der Senat anschließt, insoweit unerheblich - für sich allein genommen übersteigt, während die anderen Geldanlagen diese Freibeträge nicht erreichen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - L 5 AS 55/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - minderjähriges

    Das BSG hat in einem Fall, in dem das Vermögen der Mutter ihren Freibetrag überstieg, der ergänzenden Heranziehung des Freibetrags der Tochter eine Absage erteilt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2009, Az. B 4 AS 79/08 R, juris RN 27 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 AS 51/07
    Daraus wird aber nicht deutlich, dass es sich hierbei um Einkommen der Kinder handelt (siehe zur Zuordnung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzes sowie Unterhaltsleistungen als Einkommen des Kindes: BSG, Urteile vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 79/08 R, Rn. 14; B 4 AS 39/08 R, Rn. 16, 22; zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de) und deswegen den Kindern gegenüber die Rücknahme hätte erfolgen müssen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - L 5 AS 364/11

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine ablehnende PKH-Entscheidung aufgrund des

    Die maximale Höhe eines angemessenen Sozialgeldes hat das Bundessozialgericht in der gesetzlich festgesetzten Höhe der Regelleistung für einen Erwachsenen gesehen (vgl. Urteil vom 13. Mai 2009, B 4 AS 79/08, Rn. 17, 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 9 AS 217/16
    Ein Vermögensgegenstand ist, solange er nicht verbraucht ist, auch in neuen Bedarfszeiten und ggf. für unbegrenzte Dauer anzurechnen, und zwar selbst dann, wenn er nur für kurze Zeit zur Bedarfsdeckung ausgereicht hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 14/08 B, Rn. 5 und Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 79/08 R, Rn. 26; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar, K § 12 Rn. 223).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 9 AS 320/16
    Ein Vermögensgegenstand ist, solange er nicht verbraucht ist, auch in neuen Bedarfszeiten und ggf. für unbegrenzte Dauer anzurechnen, und zwar selbst dann, wenn er nur für kurze Zeit zur Bedarfsdeckung ausgereicht hätte (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 14/08 B, Rn. 5 und Urteil vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 79/08 R, Rn. 26; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kommentar, K § 12 Rn. 223).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu bereits ausgeführt, dass der für ein Kind gezahlte Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UVG diesem zuzuordnen ist und als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) auf dessen Bedarf anzurechnen ist, denn anders als beim Kindergeld ist anspruchsberechtigt nach § 1 UVG nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst (Urteil vom 2. Juli 2009 - Az.: B 14 AS 54/08 R, Rn. 34; siehe auch zur Anrechnung selbst - BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 79/08 R, Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 39/08 R, Rn. 22 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 13 AS 71/12
    Denn die wiederholte Berücksichtigung von nicht verbrauchtem Vermögen ist zulässig und ist nicht auf den monatlichen Bedarf anzurechnen, vielmehr ist Vermögen einem Anspruch bis zum Verbrauch entgegen zu halten (vgl. BSG, Urt. v. 30. Juli 2008 - B 14 AS 14/08 B - u. Urt. v. 13. Mai 2009 - B 4 AS 79/08 R -).
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